Behandlungskosten
Was kostet eine naturheilkundliche Behandlung?
Gerne informiere ich Dich in einem unverbindlichen und kostenfreien Telefonat über die Behandlungsmöglichkeiten, den voraussichtlichen Zeitaufwand und die anfallenden Kosten.
Zur Orientierung:
Die Anamnese - Deinen ersten Termin bei mir in der Praxis - berechne ich mit 170 Euro. Das ausführliche Erstgespräch dauert etwa 90 Minuten und bildet den Grundstein für ein naturheilkundliches und ganzheitliches Behandlungskonzept, welches ich im Anschluss individuell für Dich erstelle.
Deinen individuellen Therapieplan besprechen wir in einem Folgetermin (Dauer etwa 15 - 30 Minuten).
Folgetermine und weitere Behandlungskosten werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet. Mein Stundenhonorar beläuft sich hierbei auf 100 Euro/60 Minuten. Angefangene Stunden werden anteilig im 15-Minutentakt abgerechnet. Beratungs- oder weitere Anschlusstermine, zum Beispiel zur Besprechung vorliegender Befunde, berechne ich ebenso nach Zeitaufwand. Diese Angaben gelten für Termine in der Praxis, am Telefon oder online.
Eventuell anfallende, zusätzliche Kosten für Laboranalysen und Medikamente sind von Dir selbst zu tragen. Du erhältst die Rechnung direkt vom Labor. Ich kläre Dich vorab über die Preise auf.
Information zur Kostenübernahme durch Krankenversicherungen
Bitte beachte, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen normalerweise keine Heilpraktikerkosten erstatten.
Das bedeutet für gesetzlich versicherte Patient*innen, dass sie die anfallenden Honorare selbst tragen müssen.
Bist Du privat versichert, verfügst Du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder hast Du Anspruch auf Beihilfe, ist es möglich, dass je nach Versicherungsvertrag, Teile der Kosten erstattet werden.
Bitte kläre vor einer Behandlung in meiner Praxis, welche Kosten Deine Krankenversicherung übernimmt.
Terminabsagen
Falls Du Deinen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst, bitte ich Dich, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (Wochenende & Feiertage ausgenommen).
Erfolgt keine Absage, behalte ich mir vor, den Termin mit einem Ausfallhonorar zu berechnen. Dies gilt auch für telefonische Beratungen oder Online-Sprechstunden.
Das Ausfallhonorar kann bei den Krankenkassen nicht zur Erstattung eingereicht werden.
Für Heilbehandlungen gilt § 4 Nr.14a UStG, woraus sich eine Besteuerung der Umsätze gemäß § 19 Abs.1 UStG ergibt. Die aufgeführten Preise sind Endpreise.